-Im Namen des Volkes-

 

Nun endlich nach mittlerweile fast 4 Jahre Rechtsstreit wurde das Urteil gesprochen!

Was bewegt eine Züchterin dazu, mit einer kranken Hündin zu züchten..? Diese Frage stellen wir uns schon seit Ende 2017!

Ist es reine Geldgier? Falsches Verständnis von Zucht? Was ist es?

Seit 2017 wissen wir, dass uns eine an Ellenbogendysplasie erkrankte und operierte Hündin als tolle Zuchthündin verkauft wurde. Auf dieses Wissen wurden wir durch einen anonymen Brief aufmerksam gemacht und leider hat sich dieser Verdacht durch intensive Recherche unsererseits bestätigt.

Was macht man nun mit diesem Wissen? Still schweigen? Ignorieren? NEIN !

 

Wir haben uns dazu entschieden, rechtlich gegen diese Person vor zugehen. Nach langen zähen Verhandlungen, danken wir auf diesem Weg unseren Anwälten die alle Missstände aufgedeckt haben.

 

Die arglistige Täuschung wurde unmissverständlich sowohl vom Amtsgericht Michelstadt, als auch durch das Landgericht Darmstadt bestätigt.

 

Hier eine kurze Zusammenfassung.

Die besagte Hündin wurde mit ca. 6 Monaten an einer FCP operiert.......mit Vollendung des 12 ten Monats wurde diese einem anderen Tierarzt vorgestellt, geröntgt und „bewertet“. Ohne natürlich die OP zu erwähnen. Mit bestandener Zuchtzulassung stand ja nun dem ersten Wurf nichts mehr im Wege. 8 Welpen wurden geboren und an Familien verkauft. Selbstverständlich wurden auch diese nicht über die OP der Mutterhündin in Kenntnis gesetzt. Als allerdings die ersten Ellenbogenprobleme der Junghunde bekannt wurden, wurde diese Hündin an uns verkauft.

 

Was geht also in solch einer Züchterin vor, die eine Labradorhündin in die Zucht nimmt, obwohl in der Zuchtordnung ausdrücklich drin steht, dass Hunde, die vor Vollendung des 12 ten Monats an Ellenbogen oder Hüfte operiert wurde, nicht zur Zucht zuzulassen sind? Wie kann eine Züchterin, die mit mehr als 20 Jahren Zuchterfahrung wirbt, ignorieren, dass Ellenbogendysplasie erblich ist und es somit einen Grund hat, warum Zuchtvereine eine solche Klausel in der Zuchtordnung haben? Neben zwei unabhängigen medizinischen Gutachten, bestätigen auch die Nachkommen der Hündin diesen Umstand! Ist dieser Frau das Schicksal der Nachkommen egal? Ist es das Geld?

 

Durch diesen Fall zeigt es sich sehr deutlich, dass Vermehrertum nicht nur ein Problem des Auslandes ist. Dieses gibt es auch bei uns auf sehr sehr hohem Niveau. Umso trauriger finde ich es, das eine so bekannte Züchterin, wie in unserem Fall, das Vertrauen auf alle seriösen Züchter gefährdet!

 


Wir möchten alle Besucher über einen brisanten Fall informieren.

 

 

Mittlerweile befassen wir uns seit 2 Jahren mit diesen Betrugsfall, nun gibt es endlich Bewegung im laufenden Rechtsstreit.

 

Deshalb hier ein kurzes Statement zum aktuellen Anlass:

 

Züchter oder solche, die sich als diese bezeichnen gibt es ja viele auf der Welt. Tatsächlich gibt es noch sehr ehrbare und seriöse Züchter, die viel Herzblut in ihr Hobby investieren und die die Gesundheit der eigenen Tiere oder ihrer Nachzuchten vor den eigenen Profit stellen, aber leider auch eben andere.....Allerdings muss man feststellen, dass es immer schwerer wird, die Spreu vom Weizen zu trennen. Dies mussten wir bedauerlicherweise selber feststellen. 

 

Was muss in einem sehr bekannten Züchter mit Jahrzehnterlanger Erfahrung vorgehen, der einen Hund als Junghund am Ellenbogen operieren lässt und dann nach Monaten das in Stand gesetzte Tier mit dem Wissen des Zuchtverbandes von einem Tierarzt auswerten lässt und somit als Zuchttier in die Zucht nimmt?

 

Was denkt sich der Zuchtverband, der dieser Person ca 5 Wochen nach Inkrafttreten der aktuellen Zuchtordnung eine Ausnahmegenehmigung für diesen Hund ausstellt? Ich kann es nicht beantworten.

 

Im Gegenteil fehlen uns bei weitere Betrachtung des Falles immer mehr die Worte. Muss man doch mit dem Kopf schütteln, wenn die betroffenen Personen von einer Entfernung einer „Knochenschuppe“ sprechen, die beim Hund wie dem Blinddarm beim Menschen gleichzusetzen sei und die Entnahme völlig unrelevant für die Zuchttauglichkeit sei und das dann nichts mit einer ED zu tun haben soll.....Und selbstverständlich ist so eine Knochenschuppe nicht erblich.

 

Wo soll das in der Zucht hinführen, wenn die sogenannten Züchter wissentlich mit kranken Hunden vermehren und der Zuchtverband noch nicht mal seine eigene Zuchtordnung kennt, in der ausdrücklich steht, dass Hunde, die vor Vollendung des 12 ten Lebensmonates am Ellenbogen operiert wurden nicht zur Zucht zugelassen werden dürfen.

 

Die Ehemalige Vorsitzende und der aktuelle Vorsitzende des Zuchtverband RHC.ev hat im Prozess ausgesagt, dass sie damals diese Zustimmung erteilt haben in Abweichung der Satzung. Im Laufe der Verhandlung hat der aktuelle Vorsitzende den Fehler eingestanden.